Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weissgrund Media GmbH, Osthofen
§1 Geltungsbereich und Form
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
§ 4 Lieferung und Lieferverzug
§ 5 Mehr-/ Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Menge/Auflage in Höhe von 10 % können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden und stellen keinen Mangel dar. Wir berechnen ausschließlich die gelieferte Menge.
§ 6 Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang und Abnahme
§ 7 Eigentums- und Rechtevorbehalt
§ 8 Mitwirkungspflichten und Bereitstellung von Unterlagen und Daten
§ 9 Urheber und Nutzungsrechte
§ 10 Gewährleistung und Mängelansprüche
§ 11 Allgemeine Haftungsbeschränkung
§ 12 Haftungsbeschränkung Lohnveredelung
§ 13 Subunternehmer
Wir sind dazu berechtigt uns zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen und Unteraufträge zu erteilen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 14 Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere, jedoch nicht abschließend, Daten und Datenträger werden von uns nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Auftraggeber oder seiner Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Eine etwaige Versicherung der Gegenstände obliegt dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
§ 15 Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Filmen, Druckplatten, Stanzformen oder sonstiger Werkzeuge, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
§ 16 Werkzeuge
Die von uns zur Auftragserfüllung angefertigten Werkzeuge bleiben in unserem Eigentum. Wir sind nicht zur Herausgabe bzw. zur Aufbewahrung der im Rahmen des Auftrags angefertigten Werkzeuge verpflichtet. Dies gilt nicht, sofern individualvertraglich etwas anderes vereinbart wurde.
§17 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Erfüllungsort
§18 Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die Regelung des § 139 BGB wird ausdrücklich abbedungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.
Datenschutz
Gegenüber 9.1. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn der Kunde diese dem Verkäufer zur Vertragsabwicklung mitteilt. Die mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung sowie zur Bearbeitung der Anfragen des Kunden genutzt.
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden im Rahmen der Vertragsabwicklung an das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Ware erforderlich ist. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung gelöscht. Der Kunde hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggfs. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
Cookies: Unter anderem nutzt unsere Webseite so genannte „Cookies“, welche dazu dienen, unsere Internetpräsenz insgesamt nutzerfreundlicher, effektiver sowie sicherer zu machen – etwa wenn es darum geht, das Navigieren auf unserer Plattform zu beschleunigen. Zudem versetzen uns Cookies in die Lage, etwa die Häufigkeit von Seitenaufrufen und die allgemeine Navigation zu messen. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Computersystem abgelegt werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass einige dieser Cookies von unserem Server auf Ihr Computersystem überspielt werden, wobei es sich dabei meist um so genannte “Session –Cookies ” handelt. „Session-Cookies“ zeichnen sich dadurch aus, dass diese automatisch nach Ende der Browser-Sitzung wieder von Ihrer Festplatte gelöscht werden. Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Computersystem und ermöglichen es uns, Ihr Computersystem bei Ihrem nächsten Besuch wieder zu erkennen (sog. dauerhafte Cookies). Selbstverständlich können Sie Cookies jederzeit ablehnen, sofern Ihr Browser dies zulässt.
Google Analytics: Unsere Webseite benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webseite auszuwerten, um Reports über die Webseitenaktivitäten für die Webseitenbetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Webseitennutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Webseite vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Unsere Kontaktadresse für den Widerspruch finden Sie in unserem Impressum. Alternativ können Sie das Deaktivierungs-Add-on von Google Analytics verwenden, sofern es für den von Ihnen verwendeten Browser verfügbar ist. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Webseite Google Analytics mit der Erweiterung „_anonymizeIp()“ verwendet und daher IP-Adressen nur gekürzt weiterverarbeitet werden, um eine direkte Personenbeziehbarkeit auszuschließen.
Weitere Informationen: Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Die Kontaktadresse finden Sie in unserem Impressum. Sie können jederzeit erfragen, ob und welche Ihrer Daten bei uns gespeichert sind. Darüber hinaus können Sie uns Auskünfte, Sperrungs-, Löschungs- und Berichtigungswünsche hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten sowie für Widerrufe erteilter Einwilligungen, als auch gerne auch Anregungen per E-Mail oder Brief zusenden.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Die Nutzung der Website erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieser Website genießen urheberrechtlichen Schutz; Kopieren sowie Ausdrucken sind nur für Bestellungen bei dem Auftragnehmer zugelassen. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und verstößt daher gegen das Urheberrecht, wird strafrechtlich verfolgt und verpflichtet zum Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn Sie Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen sind oder Ihren Sitz im Ausland haben, der Sitz vom Auftragnehmer.
Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist deutsch.
Nachstehend informieren wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten, da uns der Datenschutz und der Schutz Ihrer Privatsphäre besonders wichtig sind. Persönliche Daten der Besucher und Kunden werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir erheben, verarbeiten, speichern und nutzen Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und im Sinne des Telemediengesetzes (TMG).
Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten, die wir für die Begründung, die inhaltliche Ausgestaltung oder die Änderung des Vertragsverhältnisses benötigen, lediglich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung oder Serviceanfragen. Personenbezogene Daten werden erhoben im Rahmen einer Bestellung, bei der Registrierung eines Kontos sowie für verschiedene Serviceanfragen und Eingabeformularen. Wir verlangen nicht mehr personenbezogene Daten, als der Zweck des jeweiligen Online-Angebotes verlangt. Personenbezogene Daten, die u.a. erhoben werden: Firmenname, Vorname und Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Stadt, Telefon, Telefax, E-Mail, Benutzername, Passwort, ggfs. Kreditkartennummer und Bankverbindung.
Alle erfassten persönlichen Daten werden ausschließlich zweckbezogen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben nötig ist. Die Dienstleister, wie Versandpartner oder Spediteure, sind ebenso verpflichtet, laut den datenschutz-rechtlichen Vorgaben zu handeln.
Bei der Registrierung eines Kundenkontos wird Ihre E-Mail-Adresse für Werbezwecke in Form eines Newsletters genutzt. Von dem Newsletter können Sie sich jederzeit abmelden.
Cookies
Auf verschiedenen Seiten verwenden wir Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen zu ermöglichen. Hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden. Die meisten der von uns verwendeten Cookies werden nach Ende der Browser-Sitzung wieder von Ihrer Festplatte gelöscht. Andere Cookies verbleiben in Ihrem Browser und ermöglichen es uns Ihren Rechner bei Ihrem nächsten Besuch wieder zu erkennen.
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Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
Wenden Sie sich einfach an:
Weissgrund Media GmbH
Ziegelhüttenweg 48
67574 Osthofen, Germany
Telefon +49 61 32 / 791 71 0
Aus Sicherheits- und Beweisgründen, senden Sie uns eine beglaubigte Kopie eines gültigen und amtlichen Personalausweises. Es dient Ihrem eigenen Schutz. Eventuell vorhandene Buchhaltungsdaten (Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen) bleiben darüber hinaus im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Einige persönliche Daten sind innerhalb des Benutzerkontos einsehbar und können verändert werden.
Widerruf
Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten für unsere Werbung. Selbstverständlich können Sie dies jederzeit für die Zukunft widerrufen. Einfach diesbezüglich ein Fax an 06132-7917111 senden. Wenn Sie nicht mehr an einer Werbung von uns via E-Mail interessiert sind, können Sie diese natürlich auch direkt über die Funktion im versendeten Newsletter abbestellen. Regelmäßig informieren wir Sie im Newsletter über Angebote, Produkte, Services und Neuigkeiten rund um unser Unternehmen. Ihr Widerruf steht selbstverständlich in keiner Verbindung zur Auftragserfüllung.
Haftung
Sollte es trotz des Sicherheitssystems zu Fehlern bei der Datenübertragung oder zu unberechtigten Zugriffen von Dritten kommen, übernehmen wir keine Verantwortung und Haftung. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigungen sowie im Falle des Widerspruchs oder Widerrufs erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an:
Weissgrund Media GmbH
Ziegelhüttenweg 48
67574 Osthofen
Telefon +49 61 32 / 791 71 0
Telefax +49 61 32 / 791 71 11
Geschäftsführer: Dennis Seibert
Registernummer: Amtsgericht Mainz 22453
USt-ID-Nr.: DE 148270537
§1 Geltungsbereich und Form
- Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstige Geschäftsbeziehungen der Weissgrund Media GmbH (nachfolgend auch „Auftragnehmer“) mit unseren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen, die wir mit unseren Auftraggebern schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber in der zum Auftragszeitpunkt aktuellen Version, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
- Die AVB gelten nur, wenn der Auftraggeber Kaufmann, Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Geschäftsbedingungen der Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Diese AVB gelten ausschließlich, selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihre Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation der Erklärungen bleiben unberührt.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in den vorliegenden AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss
- Alle von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn wir Ihnen Muster, technische Dokumentationen, sonstige Produkt- oder Leistungsbeschreibungen zukommen lassen. Etwas anderes gilt nur, wenn Angebote ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
- Die Beauftragung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot, dass uns berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang anzunehmen.
- Die Annahme des Auftrags erfolgt schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch die Auslieferung der Ware bzw. der Erbringung der Leistung.
- Auftrags- bzw. Leistungsänderungen jeglicher Art müssen schriftlich oder in elektronischer Form mitgeteilt werden und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Eine einseitige Auftrags- bzw. Leistungsänderung durch eine der Vertragsparteien ist ausgeschlossen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach den zugrundeliegenden Aufträgen unter Einbezug der dort erfolgten Leistungsbeschreibung. Mehr- oder Sonderleistungen werden zusätzlich berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR (netto) ab Werk zzgl. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben, etc.
- Zusätzliche Kosten, die durch eine nachträgliche Änderung des Auftrags durch den Auftraggeber veranlasst werden und nicht in der vertraglichen Leistungsbeschreibung enthalten sind, werden dem Auftraggeber, nach vorheriger Information durch den Auftragnehmer, gesondert in Rechnung gestellt.
- Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Auftragnehmers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Auftragnehmers (jeweils abzüglich eines ggf. vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
- Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge, Änderungen angelieferter Daten und ähnlicher Vorarbeiten, die nicht vom Angebot erfasst sind und vom Auftraggeber veranlasst werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Rechnungsbeträge sind nach der Lieferung bzw. Abnahme der geschuldeten Leistung und dem Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug fällig und innerhalb von 10 Kalendertagen zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird.
- Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
- Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
- Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 4 Lieferung und Lieferverzug
- Die Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW gemäß INCOTERMS 2010).
- Die Lieferfrist/ der Fertigstellungstermin ergibt sich aus den zugrundeliegenden Einzelverträgen mit den Auftraggebern.
- Die vereinbarten Liefertermine stehen stets unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und zeitigen Mitwirkung des Auftraggebers. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.
- Können wir verbindliche Liefertermine, die in den Einzelaufträgen zugesagt wurden, aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten (Nichtverfügbarkeit der Leistung), so wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert und ein neuer voraussichtlicher Liefertermin mitgeteilt. Sollte die vertraglich zugesagte Leistung auch zum neuen Liefertermin nicht erbracht werden können, so sind wir berechtigt ganz oder teilweise, unter Erstattung der ggf. bereits erbrachten Gegenleistung des Auftraggebers, vom Vertrag zurückzutreten.
- Eine Nichtverfügbarkeit der Leistung ist insbesondere im Fall der nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung vorliegend, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
- Wir haften nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen etc.) verursacht worden sind und wir diese nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
- Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Es bedarf jedoch der vorherigen Mahnung durch den Auftraggeber.
- Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach den Maßgaben des § 10 dieser AVB beschränkt.
- Gegenüber vom Auftraggeber angelieferten Daten, Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien, sonstigen Gegenständen, etc. steht uns ein Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB zu.
§ 5 Mehr-/ Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Menge/Auflage in Höhe von 10 % können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden und stellen keinen Mangel dar. Wir berechnen ausschließlich die gelieferte Menge.
§ 6 Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang und Abnahme
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit nichts anders bestimmt ist, Osthofen.
- Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Auftragnehmers.
- Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
- Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 0,25 % des netto Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
- Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. Eine Versicherungspflicht des Auftragnehmers besteht nicht.
- Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
- die Lieferung abgeschlossen ist,
- wir dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert haben,
- seit der Lieferung oder Installation zwölf (12) Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs (6) Werktage vergangen sind und
- der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als dem eines uns angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
- Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des aus dem Annahmeverzug entstandenen Schadens einschließlich jedoch nicht abschließend Mehraufwendungen zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung pro Kalendertag i. H. v 0,25 % der vereinbarten Nettovergütung, jedoch max. 5 % der vereinbarten Nettovergütung, beginnend mit dem vereinbarten Liefertermin. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist jedoch auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
§ 7 Eigentums- und Rechtevorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem jeweiligen Einzelvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung, behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren, übergebenen Unterlagen, Mustern, Entwürfen und sonstigen Gegenständen vor. Gleiches gilt für die Übertragung für Nutzungs- und Verwertungsrechten der von uns erbrachten Leistungen. Nutzungs- und Verwertungsrechte werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung übertragen.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Unterlagen, Muster, Entwürfe, Gegenstände, etc. dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Zahlungsverpflichtungen, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die übergebenen Waren, Unterlagen, Muster, Entwürfe, Gegenstände, etc. auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
- Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf (siehe c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
- Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
- Zur Einziehung der Forderung bleibt der Auftraggeber neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 8 Mitwirkungspflichten und Bereitstellung von Unterlagen und Daten
- Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat der Auftraggeber alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben, damit eine Erfüllung des Auftrags in der vereinbarten Lieferzeit möglich ist. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind.
- Wir sind nicht verpflichtet Zulieferungen (sämtliche Unterlagen, Muster, Informationen, Daten, auch Datenträger etc.) die durch den Auftraggeber oder durch einen vom Auftraggeber eingeschalteten Dritten zur Auftragserfüllung bereitgestellt werden zu prüfen. Dies gilt jedoch nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Zulieferungen.
§ 9 Urheber und Nutzungsrechte
- Der Umfang der von uns an den Auftraggeber zu übertragenden Nutzungsrechte, richtet sich nach den Vereinbarungen des Einzelvertrags. Wir übertragen dem Auftraggeber alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Einzelvertrags benötigten Nutzungsrechte.
- Sollte sich aus den Einzelaufträgen nichts anderes ergeben, erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Leistungsvergütung jeweils ein einfaches Nutzungsrecht. Die Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung.
- Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Inhalte der im Kundenauftrag erstellten Erzeugnisse, sofern die Inhalte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber hat die Inhalte vor der Übermittlung an uns auf Ihre Rechtmäßigkeit, Unbedenklichkeit insbesondere in Bezug auf die Verletzung von Rechten Dritter (Urheber, Markenrechte, etc.) hin sorgfältig zu prüfen. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter, wegen in seiner Verantwortung liegenden Rechtsverletzungen, freizustellen.
§ 10 Gewährleistung und Mängelansprüche
- Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers für Sach- und Rechtsmängel richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
- Der Auftraggeber hat vor der Druck-, bzw. Fertigungsreifeerklärung die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der ggf. zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreife- bzw. Fertigungsreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im sich an die Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
- Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist der frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Auftragnehmer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Auftragnehmer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
- Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zunächst innerhalb einer angemessenen Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
- Geringfügige Farbabweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen lassen sich aus technischen Gründen nicht vermeiden und können nicht beanstandet werden. Selbiges gilt für den Vergleich mit sonstigen Vorlagen (z. B. Digitalproofs, EDV-Farbdrucke, Andrucke) und dem Endprodukt. Farbabweichungen von […] sind mithin geringfügig und stellen keinen Mangel dar.
- (5) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber unter den in diesen AVB bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
§ 11 Allgemeine Haftungsbeschränkung
- Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Die sich aus den vorliegenden AVB ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben. Das gleiche gilt, soweit wir und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 12 Haftungsbeschränkung Lohnveredelung
- Die Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz im Rahmen von Lohnveredelungsaufträgen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Die Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden wird auf die Höhe unserer erbrachten Arbeitsleistung beschränkt.
- Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 13 Subunternehmer
Wir sind dazu berechtigt uns zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen und Unteraufträge zu erteilen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 14 Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere, jedoch nicht abschließend, Daten und Datenträger werden von uns nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Auftraggeber oder seiner Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Eine etwaige Versicherung der Gegenstände obliegt dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
§ 15 Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Filmen, Druckplatten, Stanzformen oder sonstiger Werkzeuge, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
§ 16 Werkzeuge
Die von uns zur Auftragserfüllung angefertigten Werkzeuge bleiben in unserem Eigentum. Wir sind nicht zur Herausgabe bzw. zur Aufbewahrung der im Rahmen des Auftrags angefertigten Werkzeuge verpflichtet. Dies gilt nicht, sofern individualvertraglich etwas anderes vereinbart wurde.
§17 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Erfüllungsort
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten zwischen den Parteien Osthofen. Entsprechendes gilt, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
- Die vorliegenden AVB und alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit den vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (CISG).
§18 Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die Regelung des § 139 BGB wird ausdrücklich abbedungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.
Datenschutz
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Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn Sie Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen sind oder Ihren Sitz im Ausland haben, der Sitz vom Auftragnehmer.
Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist deutsch.
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